Finanzielle Aufwendungen für eine Konsultation / Behandlung
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Meine therapeutischen Leistungen werden in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 abgerechnet. Dieses wird von der Rechtssprechung und auch von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen als übliche Vergütung angesehen. Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.
In der Regel werden die Behandlungskosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den bisherigen Versicherungsschutz durch eine Zusatzvereinbarung zu erweitern. Für weitere Informationen diesbezüglich verweise ich an Ihre Krankenkasse.
Verschenken Sie Gesundheit!
Als schöne, nicht alltägliche Geschenkidee haben sich Gutscheine bewährt. Den Wert Ihres Geschenkes und den Umfang meiner Leistungen (Konsultation / Behandlung) können Sie nach Ihren Wünschen gestalten. Ich stehe Ihnen diesbezüglich beratend gerne zur Seite.
Frauenmantel (Alchemilla vulgaris) -Das Zauberkraut der Frauen
Frauenmantel ist die Heilpflanze der Frau. Bis heute nutzt man das Kraut vorrangig, um Frauenbeschwerden zu lindern. Daher ist Frauenmantel auch als Allerfrauenheil oder Mutterkraut bekannt.
Ein besonderes Merkmal sind die kleinen glasklaren Tropfen, die aus den Blättern heraus transpiriert werden. Diese Tropfen werden Gluttationstropfen bezeichnet, wodurch sich auch der Name Alchemilla ableitet. Die Wiisenschaftler im Mittellalter waren über das natürliche Destillat erstaunt und bezeichneten den Frauenmantel daher auch als Alchemistenkraut.
Junge Mädchen nutzten die Tropfen früher als Schönheitselixier. Wer sich damit das Gesicht wusch, der sollte ewig schön sein und außerdem lästige Sommersprossen loswerden.
Wegen seiner Kraft gegen Frauenleiden weihten die vorchristlichen Hebammen und Kräuterweiber diese Heilpflanze der Liebes- und Fruchtbarkeitsgöttin Frigga bzw. Freya.
Die Germanen verehrten sie einst als Spenderin des Ehesegens und brachten ihr Milch- und Räucheropfer dar, damit sie über die Gebärenden wachte.
Das Kraut war auch Hildegard von Bingen wohlbekannt, die es vorzugsweise ebenfalls bei typischen Frauenleiden benutzte.
Paracelsus hingegen hat es für die Wundheilung und gegen Entzündungen eingesetzt. Die entzündungshemmende Wirkung wird auf die hohen Anteile an Gerbstoffen in der Pflanze zurückgeführt.
Wie schon anfänglich beschrieben, sind Frauenbeschwerden das wichtigste Einsatzgebiet dieser Heilpflanze. Frauenmantel wird als T ee getrunken, für Vaginalspülungn genutzt und in Sitzbädern verwendet. Frauenmantel wirkt ausgleichend und regulierend auf den gesamten fraulichen Organismus, weil seine Inhaltsstoffe dem weiblichen Sexualhormon Progesteron ähneln.
Für den wohlshmeckenden Tee werden Blüten und Blätter verwendet.
"Der Tee vom Frauen mänteli ist lieblich und ngenehm, mit Schlüsselblüemli gemischt, geht er über den chinesichen Tee und weit gesünder als dieser ; er beruhigt Nerven und gibt gesunden Schlaf." (Kräuterpfarrer Johann Künzle)


